Gartenabfälle verbrennen im Garten:
Nach der Ende Juni verabschiedeten Verordnung des Landes Schleswig-Holstein dürfen pflanzliche Abfälle nicht mehr verbrannt werden, sondern müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bei den Sammelstellen abgegeben werden. Bei uns steht es in der Gartenordnung unter Punkt II, es wurde aber nicht immer umgesetzt von einigen Unbelehrbaren.
Laubenbau:
Folgendes gilt für Neubauten, Umbauten und Anbauten: Die Gebäude dürfen die im Bundeskleingartengesetz festgelegten Größen von 24 m² einschließlich überdachter Freifläche nicht überschreiten; maximale Höhe 3,50 Meter; Traufenhöhe maximal 2,25 Meter, Betonringfundamente sind verboten. Abstände 1,50 Meter zur Nachbargrenze bzw. Knick. Es ist eine Zeichnung der Gebäude mit den Abständen, Höhen usw. beim Vorstand einzureichen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden.
Poolwasser richtig entsorgen:
Man kann im Garten Spaß im Wasser haben, mit einem eigenen Pool oder Planschbecken. Doch wie entsorgt man das Wasser nach dem Badespaß richtig?
Badewasser, welches nicht mit Chemikalien versehen wurde, wie zum Beispiel in Planschbecken, kann im Garten entleert werden – oder zum Blumengießen verwendet werden. Man solle aber Rücksicht nehmen, dass das Wasser nicht das Grundstück des Nachbarn flutet.
Komplizierter wird es hingegen bei Wasser aus größeren Pools. Denn diese sind in der Regel mit Chlor und anderen Desinfektionsmitteln belastet. Dieses Wasser darf auf keinen Fall ins Grundwasser gelangen. Denn das Beckenwasser ist Abwasser, es gilt als belastet und muss über eine Fachfirma abgepumpt und entsorgt werden.
Sonstiges:
Wir wünschen allen Geburtstagskindern, Jubilaren einen schönen Tag, vor allem Gesundheit.