Bingo-Nachmittag am V.-Heim Pfannkuchenberg:
Am Samstag, den 27. Juni ab 15:30 Uhr ging es endlich los. Der geplante Bingo-Nachmittag wurde durchgeführt. Die Lose wurden im Vorverkauf reichlich verkauft. Restkarten waren an diesem Nachmittag zu erstehen. Die großen Zelte waren am Vormittag ab 08:00 Uhr aufgestellt worden und es war reichlich Platz im Schatten für die Anwesenden. Es fanden sich ca. 50 Gfd. /innen am V.-Heim bei extrem hohen Temperaturen ein. Es wurden gut gekühlte Getränke sowie Kaffee und Kuchen ausgegeben. Es konnten alle Sachpreise verspielt werden. Herzlichen Dank an Birgit, Kathrin und Katherina für die Ausrichtung des Nachmittags, und natürlich auch an die Zeltaufbauer Marcel, Jörg und Eddie.
Hinweis auf die Satzung, Gartenordnung und Verordnungen:
Aufgrund von etlichen Beschwerden, die dem Vorstand zugetragen wurden hier einige Ausführungen zu den angesprochenen Punkten:
- Verbrennen von Gartenabfällen und sonstigem.
Auf der Parzelle darf grundsätzlich nur trockenes, naturbelassenes Holz (z. B. Scheitholz, Holzbriketts) in einer Feuerschale max. 1 Meter Durchmesser verbrannt werden. Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub und feuchter Grünschnitt dürfen überall nicht verbrannt werden. Landesverordnung Schleswig-Holstein
- Rasenmähen und Bauarbeiten an Sonntagen und Feiertagen:
In Deutschland ist das Rasenmähen am Sonntag gesetzlich verboten. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) untersagt den Betrieb von motorisierten und lauten Gartengeräten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig Das Verbot gilt für alle lauten und motorbetriebenen Geräte (Benzin-, Elektro- und Akku-Rasenmäher) sowie für Mähroboter, Vertikutierer und Trimmer.
- Musik auf der Parzelle:
Im Garten ist tagsüber nur sogenannte Zimmerlautstärke erlaubt. Das bedeutet konkret: Die Musik darf deutlich hörbar sein, aber die Nachbarn in ihrer Ruhe und Lebensqualität nicht stören. Feste Dezibel-Obergrenzen gibt es tagsüber nicht, doch als grober Richtwert gelten maximal 40 bis 50 Dezibel.
- Was bedeutet Mittagsruhe im Kleingarten?
Kleingärten sind Erholungsgebiete mit entsprechendem Ruhebedarf. Wichtigste Rechtsgrundlage für das Zusammenleben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Da es sich bei Kleingartenanlagen um kommunales Gebiet handelt, gilt auch hier die allgemeine Rechtsordnung. Dazu gehören die Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr an Werktagen und die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe. Auch die Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr muss eingehalten werden.
Sonstiges:
Wir wünschen allen Geburtstagskindern, Jubilaren einen schönen Tag, vor allem Gesundheit.
