Gartenfreund 02/2023

JMV 2023:

Die Jahresmitgliederversammlung wird am 17. März 2023 ab 19:00 Uhr in der Mensa der Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule Schulstraße 2 stattfinden. Unter anderem werden folgende Anträge behandelt:

  • Erweiterung der Gartenordnung unter Punkt XI wird eingefügt

Für alle Gebäude auf der Parzelle besteht Versicherungspflicht. Jeder betroffene Pächter hat eine Versicherung abzuschließen, die auch die Entsorgungskosten nach einem Brand abdeckt. Wird die Versicherung nicht bei der Kollektivversicherung für das Kleingartenwesen abgeschlossen, hat der Pächter eine entsprechende Versicherung jährlich nachzuweisen. In den Policen, die nicht bei der KVD abgeschlossen werden muss die Gartenkolonie und Parzellennummer eingetragen sein.

  • Eingefügt vor der Satzung §1 wird folgendes:

Präambel

Diese Satzung ist als Vereinssatzung wirksam, da sie von der Mitgliederversammlung mit der notwendigen Mehrheit beschlossen und mit notarieller Anmeldung im Vereinsregister eingetragen wurde.

Alle in der Satzung personenbezogenen Funktionen gelten in der weiblichen, männlichen und diversen Form.

  • § 3 Erwerb der Mitgliedschaft

2. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft soll durch formlose Beitrittserklärung erfolgen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Er verpflichtet sich außerdem, die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen, mit dem Kleingärtnerverein einen Unterpachtvertrag abzuschließen und die Satzung, Gartenordnung und Geschäftsordnung als Bestandteil des Unterpachtvertrages durch Unterschrift als verbindlich anzuerkennen. Die Satzung steht jedem Vereinsmitglied digital zur Verfügung.

4. Mitglieder können auch solche Personen werden und bleiben, welche das Kleingartenwesen fördern und unterstützen wollen oder sich um das Kleingartenwesen besondere Verdienste erworben haben. Diese Mitglieder haben ein Teilnahmerecht an der JMV und Rederecht, jedoch kein Antrags- oder Stimmrecht und kein aktives oder passives Wahlrecht.

Gartenordnung

VIII.

  • Jeder Pächter darf von dem künstlich zugeführten Wasser (Wasserleitung) nur in sparsamster Weise Gebrauch machen. Es ist darauf zu achten, dass Kinder nicht an der Wasserleitung spielen. Das vom Verein bereitgestellte Wasser entspricht nicht der Trinkwasserqualität. Die Leitungen werden über Winter entleert. Das Wasser ist grundsätzlich nur für die Bewässerung der Pflanzen vorgesehen.
  • Die Steigrohre sind im Winter mit einem Blindstopfen zu versehen, damit keine Keime oder sonstige Partikel in den Wasserkreislauf gelangen.

Wir bitten darauf zu achten, dass alle in Kursiver Schriftart hinzugefügter Sätze neu sind.

Weiterhin wird ein Antrag gestellt mit dem Inhalt, dass der Beitrag ab dem Geschäftsjahr 2024 erhöht werden soll.

Da in der Mensa kein Catering-Service bereitgestellt wird, wird darum gebeten sich selbst mit Getränken zu versorgen.

Jahresrechnung:

Liebe Gfd: innen, im Januar wurden die Rechnungen für das Geschäftsjahr 2022/2023 zugestellt. Wir bitten um Begleichung bis spätestens 15. Februar des Jahres, da ansonsten mit einem weiteren Schreiben Verwaltungskosten fällig werden.

Sonstiges:

Wir wünschen allen Geburtstagskindern, Jubilaren einen schönen Tag, vor allem Gesundheit.